§ update/Öffi-Ticket für Selbständige
Selbständige können 50% der aufgewendeten Kosten für ein „Öffi-Ticket“ als Betriebsausgabe geltend machen, sofern diese Ausgaben für betriebliche Fahrten verwendet werden. Diese Ausgaben können auch im Rahmen der Basispauschalierung geltend gemacht werden.