Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update/Hauptwohnsitzbefreiung

Eine Veräußerung einer Liegenschaft ist bei Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiungen von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist die Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn sie dem Veräußerer ab der Anschaffung (Begründung des Wohnsitzes = Einzug) bis zur Veräußerung (Aufgabe des Wohnsitzes = Auszug) für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat (bei unentgeltlichem Erwerb nicht möglich, da keine Anschaffung vorliegt) oder innerhalb der letzten 10 Jahre für mindesten 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat.

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