Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH
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Neues von der Steuer

§ update/geringfügige Beschäftigte
Die geringfügigkeitsgrenze für 2021 beträgt EUR 475,86. Geringfügig Beschäftigte unterliegen nur der Unfallversicherung in Höhe von 1,2% und nicht der

§ update / Welche Corona-Unterstützungen / Corona Hilfen vom Finanzministerium wurden verlängert und erweitert – was gilt zurzeit?
Verlängerung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne bis 31. März 2021 Das Pendlerpauschale soll trotz Corona bedingter

Covid-19 und was ist arbeitsrechtlich zu beachten wenn Schulen und Kindergärten geschlossen sind?
SONDERBETREUUNGSZEIT Werden Schulen und Kindergärten geschlossen sind, stellt sich die Frage: Können die Eltern einfach zu Haus bleiben und dem

§ update/Selbstanzeige
Wurden Abgaben bewusst nicht dem Finanzamt gemeldet und jetzt plagt Sie das schlechte Gewissen? Was können Sie machen? Eine Möglichkeit

§ update/Freie und verbilligte Mahlzeiten
Freie und verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen Dienstnehmern freiwillig zur Verfügung stellt, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Dienstnehmer muss

§ update/Wer kann sich da noch auskennen – Befristete Umsatzsteuersenkung mit 1. Juli 2020 aber wofür?
Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie Ab dem 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5%

§ update/Praktikanten welche Beschäftigungsform?
➡Bei PFLICHTPRAKTIKANTEN steht im Mittelpunkt der Lern- und Ausbildungszweck von Schülern und Studenten. Dieses Praktikum muss auf Grund eines Lehrplans

§ update / Wer zahlt bei Unfällen im Homeoffice?
Rückwirkend mit 11. März längstens bis 31. Dezember 2020 werden Unfälle im Homeoffice für die Dauer der Covid-19 Maßnahmen als

§ update / Steuerliche Maßnahmen aufgrund der Coronakrise
Das Finanzministerium hat sehr rasch reagiert und alle Maßnahmen, die den Unternehmen Erleichterungen bringen in einer Sonderinformation zusammengefasst. Von folgenden

§ update/Steuertipp – Arbeitnehmerveranlagung!
Für die ARBEITNEHMERVERANLAGUNG haben Sie fünf Jahre Zeit. Noch bis 31. Dezember 2020 haben Sie die Möglichkeit die Veranlagung für