Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH
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Körperschaften öffentlichen Rechts – Kirchen und Ordensgemeinschaften
Da NPOs wie gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbHs oder kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts gemeinwohlorientierte Zwecke wahrnehmen, gelten für sie umfangreiche abgabenrechtliche Begünstigungen und abgabenrechtliche Befreiungen.
Daher ist eine wesentliche Frage unter welchen Voraussetzungen die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit zur Anwendung kommt bzw. die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit nicht verloren geht.
Wir beraten Sie gerne bei der steuerlichen Behandlung Ihrer Non-Profit-Organisation sowie in Ihren betriebswirtschaftlichen Bereichen wie beispielsweise Finanzierung und der Rechnungslegung.
Unsere Leistungen:
- Wie müssen die Vereinsstatuten beschaffen sein, damit der Verein gemeinnützig ist?
- Ab wann kann die Vereinstätigkeit aufgenommen werden?
- Durch welche Gründe kann ein Verein aufgelöst werden?
- Welche Folgen hat die Führung eines Gewerbebetriebes für einen begünstigten Verein?
- Welche Pflichten hat der Verein gegenüber den Abgabenbehörden?
- Wie erfolgt die steuerliche Behandlung von Diözesen, Kirchen und Ordensgemeinschaften?
- Unter welchen Voraussetzungen kann eine Kirche oder Ordensgemeinschaft eine Kapitalertragsteuerbefreiung abgeben?
- Welche Tätigkeiten von Kirchen und Ordensgemeinschaften sind begünstigungsschädlich?
Um mehr über unsere Branchenexperten zu erfahren oder um mit uns Kontakt aufzunehmen vereinbaren Sie bitte ein persönliches kostenloses Erstgespräch oder Sie schicken eine E-Mail an office@portele.at.