Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

Promenadegasse 17
1170 Wien

T: +43 / 1 / 486 98 46
E: office@portele.at

§ update/Öffi-Ticket

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört nicht: „die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.“

Die Kosten des Öffi-Tickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Sozialversicherungspflicht und keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ, keine KommSt)

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