Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

Promenadegasse 17
1170 Wien

T: +43 / 1 / 486 98 46
E: office@portele.at

§ update/Öffi-Ticket

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört nicht: „die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.“

Die Kosten des Öffi-Tickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Sozialversicherungspflicht und keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ, keine KommSt). Die Begünstigung steht auch zu, wenn der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten des Öffi-Tickets übernimmt oder diese (teilweise) Kostenübernahme im Rahmen der monatlichen Gehaltsauszahlung erfolgt.

Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung des Öffi-Tickets.

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