§ Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
Die Besteuerung nach Durchschnittssätzen erstreckt sich auf alle Umsätze des im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Umsätze der land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbe und der Nebenbetriebe. Abweichend davon gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Teilbetrieben seit Oktober 2019 als nicht steuerbarer Vorgang. Beispiel: Ein Unternehmer iSd § …
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