Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Mit 1.1.2020 wurde eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) statt der neun Gebietskrankenkassen geschaffen. Die Intention dahinter ist die Vereinheitlichung der Standards für Dienstgeber. Dienstgeber müssen weiterhin mittels ELDA ihre Melde- und Beitragsverpflichtungen durchführen. Die Zuständigkeit für den Dienstgeber ergibt sich im Regelfall aus Landesstelle des jeweiligen Bundeslandes, sofern der Dienstgeber Beitragskonten in nur einem Bundesland hat.

Hat der Dienstgeber hingegen Beitragskonten in mehreren Bundesländern, soll er nur mehr einen Ansprechpartner (Single Point of Contact = SPOC) in jener Landesstelle haben, in der sich der Unternehmenssitz befindet.

Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Alle Versicherten bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) oder der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) sind an 1.1.2020 automatisch Versicherte der neuen Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

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