Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update/Umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen

Seit 2019 gelten neue Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen gemäß der EU-Gutscheinrichtlinie.
Unterschieden wird zwischen sogenannten EINZWECK- und MEHRZWECKGUTSCHEINEN.
Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Gutscheinarten ist der Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung:
Bei einem EINZWECKGUTSCHEIN fällt die Umsatzsteuer sofort bei Verkauf des Gutscheins an.
Bei einem MEHRZWECKGUTSCHEIN fällt die Umsatzsteuer erst bei der Einlösung des Gutscheins an.

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