Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist der Eigentümer täglich mit der Frage konfrontiert, wie die Erhaltung ermöglicht werden kann. Aufgrund des aktuellen Steuerrechts besteht die Gefahr, dass notwendige bauliche Maßnahmen nicht im erwünschten Umfang umgesetzt werden. Die Folge ist, dass zahlreiche Erhaltungs- bzw Verbesserungsmaßnahmen nicht oder zu spät durchgeführt werden. Karl Portele und Martina Portele zeigen die steuerlichen Besonderheiten bei Herstellungsaufwendungen im Interesse des Denkmalschutzes auf und stellen „typische Denkmale“ und die mit einer verbundenen Sanierung realitätsnahen Kostenschätzungen dar. Diese abschließenden Beispiele sollen die begünstigte Absetzung von Aufwendungen im Interesse des Denkmalschutzes im Vergleich zur „Normal-Abschreibung“ zeigen.
K. Portele/M. Portele
Wien 2019, Artikel bei der Immo Aktuell / Nr 6 2019
Verlag Linde
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