Autorenname: porteleneuadmin

§ update/Homeoffice

Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.  Wohnung ist ein Wohnhaus, ein Nebenwohnsitz sowie der Wohnsitz naher Angehöriger oder einer Lebensgefährtin. Außerhalb dieser Bereiche liegende berufliche Aktivitäten (zB Kaffeehaus, Schwimmbad, Restaurants, Vereinslokale oder öffentliche Flächen wie zB Parkanlagen) fallen hingegen nicht unter den Begriff Homeoffice. Arbeit im Homeoffice ist […]

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Vergebührung von Mietverträgen

Wegweiser zur Vergebührung von Mietverträgen Von Praktikern für Praktiker verfasst, liefert Ihnen das Handbuch schnelle Antworten auf alle praxisrelevanten und häufig vorkommenden Spezialfragen rund um die Vergebührung von Mietverträgen und Pachtverträgen. Die maßgeblichen Bestimmungen aus dem Gebührengesetz werden dabei leicht verständlich dargestellt. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps erleichtern den Zugang zur Materie. Folgende Themen werden behandelt:

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1 X 1 DER PERSONALVERRECHNUNG 2023

Personalverrechnung so simpel wie das 1 × 1 Die Personalverrechnung umfasst zahlreiche komplexe Themen. Mit diesem Werk können Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und schnelle Antworten auf wichtige Praxis- und Spezialfragen finden: Wann liegt Normalarbeitszeit, Mehrarbeit oder Überstundenarbeit vor und in welcher Höhe fallen jeweils Lohnsteuer und Sozialversicherung an? Wie hoch ist

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§ update/Öffi-Ticket

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört nicht: „die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.“ Die Kosten des Öffi-Tickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Sozialversicherungspflicht und keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ,

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§ update/Wochenendruhe

Der Arbeitnehmer hat in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen hat (Wochenendruhe). Während dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nur beschäftigt werden, wenn dies auf Grund der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelung zulässig ist. Die Wochenendruhe hat für alle Arbeitnehmer spätestens Samstag um 13 Uhr, für Arbeitnehmer,

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§ update/Urlaubsersatzleistung

Bei Auflösung eines Dienstverhältnisses hat der Dienstnehmer einen Anspruch, den nicht konsumierten Urlaub in Geld, der Urlaubsersatzleistung, abgegolten zu erhalten. Für das laufende Urlaubsjahr ist der Urlaub von Beginn des Urlaubsjahres bis zum letzten Tag des Dienstverhältnisses zu berechnen, wobei ein bereits verbrauchter Jahresurlaub auf das aliquote Urlaubsausmaß anzurechnen ist. Ein nicht verjährter Resturlaub aus den

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“ 1 X 1 DER PERSONALVERRECHNUNG 2022″

Komplex und voller Spezialfragen? Wie Personalverrechnung einfacher geht, zeigt dieses Buch mit über 110 Beispielen und mehr als 45 Praxistipps: von der Ökosozialen Steuerreform über die Homeoffice -Regelungen bis zum Öffi-Ticket. Die Personalverrechnung beinhaltet zahlreiche komplexe Themen. Mit diesem Nachschlagewerk können Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und Antworten auf wichtige Spezialfragen finden: Wann liegt Normalarbeitszeit,

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§ update/Öffi-Ticket

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört nicht: „die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer, sofern die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.“ Die Kosten des Öffi-Tickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Sozialversicherungspflicht und keine Lohnnebenkosten (kein DB, kein DZ,

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§ update/Krankenstand am Feiertag

Das Feiertagsentgelt nach dem Arbeitsruhegesetz hat auf Grund der ständigen Rechtsprechung Vorrang vor dem bei Arbeitsunfähigkeit zu leistenden Krankenentgelt. Dadurch verlängert sich grundsätzlich die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches. Besteht am Feiertag keine Arbeitsverpflichtung, gebührt Feiertagsentgelt. Die Arbeit fällt in erster Linie wegen des Feiertags und nicht wegen des Krankenstands aus, so die Rechtsprechung.[OGH 21.3.2018, 9 ObA 13/18d.]

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