Covid-19 und was ist arbeitsrechtlich zu beachten wenn Schulen und Kindergärten geschlossen sind?
SONDERBETREUUNGSZEIT Werden Schulen und Kindergärten geschlossen sind, stellt sich die Frage: Können die Eltern einfach zu Haus bleiben und dem Dienstgeber mitteilen, dass man auf sein Kind aufpassen muss? Es muss sich um eine behördliche Schließung der Betreuungseinrichtung handeln. Ist das Kind in Quarantäne, gilt der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit auch dann, wenn die Schule weiterhin …