Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update/Selbstanzeige

Wurden Abgaben bewusst nicht dem Finanzamt gemeldet und jetzt plagt Sie das schlechte Gewissen? Was können Sie machen?

Eine Möglichkeit ist die Selbstanzeige, bei der die Abgabenverkürzung dem Finanzamt bekannt gegeben wird. Dabei ist es jedoch notwendig, damit die Strafe vermieden werden kann, dass die Selbstanzeige rechtzeitig beim Finanzamt einlangt. Rechtzeitig bedeutet, dass das Finanzamt noch nicht mit der Verfolgungshandlung begonnen hat.

Mit der Selbstanzeige haben Sie als steuerpflichtige  der Steuerpflichtige dabei dem Finanzamt die Offenlegung der Verfehlung sowie die bedeutsamen Umstände darzulegen.

Die fristgerechte Entrichtung der verkürzten Abgaben als weitere Voraussetzung bedeutet, dass mit Monatsfrist der verkürzte Betrag entrichtet werden muss.

Im Fall der Verletzung der Anzeigepflicht bei Schenkungen, die binnen dreier Monate ab Erwerb zu erfolgen hat ist eine Selbstanzeige nur innerhalb eines Jahres ab dem Ende der Anzeigefrist möglich.

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