Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH
Promenadegasse 17
1170 Wien
T: +43 / 1 / 486 98 46
E: office@portele.at
Neues von der Steuer

§ update/Wie müssen die Vereinsstatuten beschaffen sein, damit ein Verein gemeinnützig ist?
Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes müssen auf die Verfolgung ideeller Ziele gerichtet sein. Ideell ist ein Zweck, der nicht auf

§ update Vorsteuerberichtigung
Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges ist notwendig, wenn sich auf das Jahr der erstmaligen Verwendung folgenden vier Jahre (bei Grundstücke folgenden

§ update/Wie viele Überstunden sind gesetzlich zulässig?
Zum 1. September 2018 hat der Gesetzgeber die zulässige Höchstgrenze der Tagesarbeitszeit von zehn Stunden auf zwölf Stunden und die

§ update/Beendigung von Dienstverhältnissen – Sonderzahlung
Einem Dienstnehmer, dessen Dienstverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr dauert, weil es während des Jahres beginnt oder während des Jahres beendet

§ update/entgeltliche Übertragung einer Immobilie
Bei einer entgeltlichen Übertragung einer Immobilie gehen die verteilten Absetzungen für Instandhaltungsaufwendungen, Instandsetzungsaufwendungen und Beschleunige abgeschriebene Herstellungsaufwendungen nicht auf den

§ update/Hauptwohnsitzbefreiung
Eine Veräußerung einer Liegenschaft ist bei Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiungen von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist die Veräußerung von Eigenheimen oder

§ update/Vergebührung von Mietverträgen
Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem

§ update/Homeoffice
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt. Wohnung ist ein Wohnhaus, ein Nebenwohnsitz

§ update/Öffi-Ticket
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört nicht: „die Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel

§ update/Wochenendruhe
Der Arbeitnehmer hat in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag zu fallen