§ update/Homeoffice-Gesetz – Arbeiten von zu Hause
Arbeit im Homeoffice ist ein Trend, der uns in Zukunft erhalten bleiben wird. Homeoffice liegt vor, wenn ein Dienstnehmer regelmäßig Arbeitsleitungen in der Wohnung erbringt. Als Wohnung gelten auch ein Wohnhaus, ein Nebenwohnsitz sowie der Wohnsitz naher Angehöriger oder einer Lebensgefährtin/eines Lebensgefährten. Außerhalb dieser Bereiche liegende berufliche Aktivitäten (Kaffeehaus) fallen hingegen nicht unter den Begriff …
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