§ update/geringfügige Beschäftigte

Die geringfügigkeitsgrenze für 2021 beträgt EUR 475,86. Geringfügig Beschäftigte unterliegen nur der Unfallversicherung in Höhe von 1,2% und nicht der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Dienstgeber müssen jedoch, wenn die monatliche Entgeltsumme an alle von ihnen geringfügig Beschäftigten den 1,5 fachen Betrag der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (EUR 713,79,08 EUR für 2021) übersteigt, neben den Unfallversicherungsbeitrag auch eine …

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