§ update/Freie und verbilligte Mahlzeiten

Freie und verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen Dienstnehmern freiwillig zur Verfügung stellt, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Dienstnehmer muss diese Mahlzeit entweder direkt im BETRIEB erhalten oder in einer GASTSTÄTTE konsumieren. Unter diese Befreiungsregel fällt auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von EUR 8,00 pro …

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