Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

Promenadegasse 17
1170 Wien

T: +43 / 1 / 486 98 46
E: office@portele.at

§ update/Freie und verbilligte Mahlzeiten

Freie und verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen Dienstnehmern freiwillig zur Verfügung stellt, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Dienstnehmer muss diese Mahlzeit entweder direkt im BETRIEB erhalten oder in einer GASTSTÄTTE konsumieren.

Unter diese Befreiungsregel fällt auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten.

Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von EUR 8,00 pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz (bspw Kantine oder von einer Großküche zum Verbrauch angeliefert wird) oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Bezogen auf eine 5 Tage Woche entspricht das 220 Tage pro Jahr. 1 Monat entspricht 18,3 Tage. Bei Ein- und Austritt ist der aliquote Anteil pro Monat heranzuziehen.

Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von EUR 2,00 pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsfrei.“

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