§ update/Wer kann sich da noch auskennen – Befristete Umsatzsteuersenkung mit 1. Juli 2020 aber wofür?
Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie Ab dem 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5% für die Abgabe bzw. Verabreichung von Speisen und alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken. Die Reduktion auf 5% gilt nicht nur für die Gastronomie sondern auch für Schutzhütten, Almausschank und Würstelstand und dem regelbesteuerten Buschenschank. Für pauschalierte …