§ update/ weitere Änderungen des Steuerrechts mit 1. Jänner 2020: SOFORTABSCHREIBUNG GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER
➡️ Die Beitragsgrenze bei Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern steigt ab 1.1.2020 von EUR 400 auf EUR 800 netto. Pauschale Gewinnermittlung im Rahmen der Eeinnahmen-Aausgaben-Rechnung: ➡️ Die pauschale Gewinnermittlung betrifft gewerbliche und selbständige Einkünfte. Die pauschale Gewinnermittlung ist nicht möglich bei Einkünften aus einer Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer Beteiligung von mehr als 25%, einer Tätigkeit …