Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update/ weitere Änderungen des Steuerrechts mit 1. Jänner 2020: SOFORTABSCHREIBUNG GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER

➡️ Die Beitragsgrenze bei Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern steigt ab 1.1.2020 von EUR 400 auf EUR 800 netto.

Pauschale Gewinnermittlung im Rahmen der Eeinnahmen-Aausgaben-Rechnung:

➡️ Die pauschale Gewinnermittlung betrifft gewerbliche und selbständige Einkünfte. Die pauschale Gewinnermittlung ist nicht möglich bei Einkünften aus einer Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit einer Beteiligung von mehr als 25%, einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied oder einer Tätigkeit als Stiftungsvorstand.

➡️ Die pauschale Gewinnerermittlung kann angewendet werden, wenn die insgesamt erzielten Umsätze nicht mehr als EUR 35.000 pro Jahr betragen. Die Grenze steigt auf EUR 40.000, wenn im Vorjahr nicht mehr als EUR 35.000 erzielt worden sind.

➡️ Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen, bei einem Dienstleistungsbetrieb 20% der Betriebseinnahmen.

Sofortabschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter:

➡️ Die Beitragsgrenze bei Sofortabschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern steigt ab 1.1.2020 von EUR 400 auf EUR 800 netto.

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