§ update/Vergebührung von Mietverträgen
Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäfts verlängert, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag im Umlauf der vereinbarten Änderung oder Verlänger als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Identität des Rechtsgeschäfts ändert sich nicht! Diese …