§ update/Homeoffice
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt. Wohnung ist ein Wohnhaus, ein Nebenwohnsitz sowie der Wohnsitz naher Angehöriger oder einer Lebensgefährtin. Außerhalb dieser Bereiche liegende berufliche Aktivitäten (zB Kaffeehaus, Schwimmbad, Restaurants, Vereinslokale oder öffentliche Flächen wie zB Parkanlagen) fallen hingegen nicht unter den Begriff Homeoffice. Arbeit im Homeoffice ist …