§ update/Krankenstand am Feiertag
Das Feiertagsentgelt nach dem Arbeitsruhegesetz hat auf Grund der ständigen Rechtsprechung Vorrang vor dem bei Arbeitsunfähigkeit zu leistenden Krankenentgelt. Dadurch verlängert sich grundsätzlich die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches. Besteht am Feiertag keine Arbeitsverpflichtung, gebührt Feiertagsentgelt. Die Arbeit fällt in erster Linie wegen des Feiertags und nicht wegen des Krankenstands aus, so die Rechtsprechung.[OGH 21.3.2018, 9 ObA 13/18d.] …