Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

Promenadegasse 17
1170 Wien

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§ update/Vergebührung von Mietverträgen

Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäfts verlängert, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag im Umlauf der vereinbarten Änderung oder Verlänger als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig.

Identität des Rechtsgeschäfts ändert sich nicht!

Diese Bestimmung ist anwendbar, wenn durch den Zusatz oder Nachtrag eine Änderung von Rechten oder Pflichten bewirkt wird, ohne dass sich die Identität des Rechtsgeschäfts ändert.

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