Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

Promenadegasse 17
1170 Wien

T: +43 / 1 / 486 98 46
E: office@portele.at

§ update/Praktikanten welche Beschäftigungsform?

➡Bei PFLICHTPRAKTIKANTEN steht im Mittelpunkt der Lern- und Ausbildungszweck von Schülern und Studenten. Dieses Praktikum muss auf Grund eines Lehrplans oder Studienplans verrichtet werden. Diese Pflichtpraktikanten sind im Rahmen der Schüler- bzw. Studentenversicherung unfallversichert. Da der Pflichtpraktikant, kein Entgelt bekommt, hat auch eine Anmeldung zur Sozialversicherung nicht zu erfolgen.

Besteht jedoch ein Dienstverhältnis gegen Entgelt, ist der Pflichtpraktikant wie ein Dienstnehmer bei der Österreichischen Gesundheitskassa anzumelden.

➡ FERIALARBEITER oder FERIALANGESTELLTE sind im Rahmen eines klassischen Dienstverhältnisses in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt. Sie haben unter anderem Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung.

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