Rückwirkend mit 11. März längstens bis 31. Dezember 2020 werden Unfälle im Homeoffice für die Dauer der Covid-19 Maßnahmen als Arbeitsunfälle gewertet und damit begründet dies eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit ist jeder Unfall im Homeoffice unstrittig ein Arbeitsunfall.
Bei Arbeitsunfällen können Ansprüche bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) geltend gemacht werden, bei privaten Unfällen bei der jeweiligen Krankenkasse. Besonders bei schwerwiegenden Unfällen mit langwierigen oder sogar dauerhaften Gesundheitsfolgen ergeben sich große finanzielle Unterschiede.