Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update / Steuerliche Maßnahmen aufgrund der Coronakrise

Das Finanzministerium hat sehr rasch reagiert und alle Maßnahmen, die den Unternehmen Erleichterungen bringen in einer Sonderinformation zusammengefasst. Von folgenden Möglichkeiten kann Gebrauch gemacht werden:

– Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftssteuervorauszahlungen 2020 oder auf null festsetzen lassen;

– Beantragen von Stundung und Ratenzahlung uneingeschränkt auf alle offenen Abgaben-schulden, wobei auch beantragt werden kann, keine Stundungszinsen (derzeit 3,88 Pro-zent) festzusetzen oder bereits festgesetzte Säumnis- und Verspätungszuschläge herabzu-setzen oder überhaupt davon abzusehen.

– Die Frist für die Einreichung von Jahressteuererklärungen 2019 wurde bis 31. August 2020 erstreckt.

– Fristen werden unterbrochen: Es werden sämtliche Fristen im Abgabenverfahren unterbro-chen, wobei die jeweiligen Fristen mit 1. Mai 2020 wieder neu zu laufen beginnen. Es bleibt somit genügend Zeit ab 1. Mai Zeit, alle Verfahren innerhalb des üblichen Fristenlaufes zu bearbeiten. Voraussetzung für die Unterbrechung der Frist ist, dass das fristauslösende Er-eignis nach dem 16. März 2020 stattfand oder die jeweilige Frist bis zum 16. März 2020 noch nicht abgelaufen war.

– Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben: Aufgrund einer Änderung im Gebührengesetz werden alle Schriften und Amtshandlungen, die aufgrund der Covid-19-Krisensituation erfolgen, von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit.

Der Steuerpflichtige muss glaubhaft machen, dass ein Notstand vorliegt, der auf die negativen Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen ist. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass diese Voraussetzung vorliegt.

Derzeit gibt es eine Vielzahl von Informationen, wir haben eine Auswahl von nützlichen Links zu diesem Thema zusammengestellt:

Allgemeine Information zur COVID 19 Kurzarbeit vom AMS
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/downloads-kurzarbeit

Allgemeine Information zur COVID 19 Kurzarbeit von der Wirtschaftskammer
https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit

Rechner für COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit

ÖGK unterstützt österreichische Wirtschaft in Zeiten des Corona-Virus
Es erfolgen eine Beitragsstundung und ein Verzugszinsenverzicht für betroffene Unternehmen. Die Grundregeln der Lohnverrechnung bleiben jedoch aufrecht.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.858001&portal=oegkportal&viewmode=content

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