Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update / Kann ich mein Home Office steuerlich absetzen?

Welche drei Voraussetzungen für die Absetzbarkeit vom Home Office müssen vorliegen?
1. Das Home Office (Arbeitszimmer) muss unbedingt notwendig sein.
2. Das Home Office muss der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Diese wird ausschließlich im Arbeitszimmer erbracht. Bestimmten Berufsfeldern wie beispielsweise Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Komponisten, Bildhauer, Buchhalter werden laut der Finanzverwaltung im Home Office tätig sein können. Bei anderen Berufsfeldern wird unterstellt, dass ihr Mittelpunkt der beruflichen Arbeit nicht im Home Office liegt. Darunter fallen Berufe wie Lehrer, Dirigenten, Politiker, Vortragende, darstellende Künstler.
3. Das Home Office wird nahezu ausschließlich beruflich genutzt. Es ist ein separates Arbeitszimmer notwendig, das vom privaten Wohnraum abgegrenzt ist.

Gibt es Keine Absetzbarkeit vom Home Office in der privaten Wohnung, kann folgendes steuerlich abgesetzt werden wie beispielweise Computer, Drucker oder EDV-Ausstattung bei entsprechender beruflicher Verwendung.

Wir beraten Sie gerne bei der konkreten Umsetzung des steuerlichen Themas und stehen für sämtliche Fragen sehr gerne zur Verfügung.

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