➡️ Die „pauschale Gewinnermittlung“ ist bei gewerbliche und selbständige Einkünfte möglich und kann bei zu einem Umsatz von EUR 35.000 pro Jahr angewendet werden. Die Grenze steigt auf EUR 40.000, wenn im Vorjahr nicht mehr als EUR 35.000 erzielt worden sind.
➡️ Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen, bei einem Dienstleistungsbetrieb 20% der Betriebseinnahmen.
➡️ Anzuwenden ist die pauschale Gewinnermittlung ab 2020.