Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update/ Änderungen des Steuerrechts mit 1. Jänner 2020: 1. TEIL KLEINUNTERNEHMER

Am 19.9.2019 wurde im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2020 beschlossen. Dabei wurden unter anderem folgende Änderungen des Steuerrechts beschlossen:

➡️ Die Kleinunternehmergrenze wird mit 1.1.2020 auf EUR 35.000 angehoben. Die bereits bestehenden Bestimmungen der Kleinunternehmergrenze; wie beispielsweise die Toleranzregelung nach der die Kleinunternehmergrenze einmal innerhalb von fünf Kalenderjahren um 15 % überschritten werden kann sowie die Bestimmung, dass gewisse unecht steuerbefreiten Umsätze nicht in die Kleinunternehmergrenze einzurechnen sind, bleiben bestehen.

➡️ Ergänzend dazu wurde auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahreserklärung, soweit keine Umsatzsteuer geschuldet wird auf EUR 35.000 angehoben.

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