Am 19.9.2019 wurde im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2020 beschlossen. Dabei wurden unter anderem folgende Änderungen des Steuerrechts beschlossen:
➡️ Die Kleinunternehmergrenze wird mit 1.1.2020 auf EUR 35.000 angehoben. Die bereits bestehenden Bestimmungen der Kleinunternehmergrenze; wie beispielsweise die Toleranzregelung nach der die Kleinunternehmergrenze einmal innerhalb von fünf Kalenderjahren um 15 % überschritten werden kann sowie die Bestimmung, dass gewisse unecht steuerbefreiten Umsätze nicht in die Kleinunternehmergrenze einzurechnen sind, bleiben bestehen.
➡️ Ergänzend dazu wurde auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahreserklärung, soweit keine Umsatzsteuer geschuldet wird auf EUR 35.000 angehoben.