Mag. Portele Steuerberatungs-
und Wirtschaftstreuhand GmbH

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§ update/Der Familienbonus Plus

Für ein Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird und das sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU oder dem Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhält, steht auf Antrag ein Familienbonus Plus zu. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag.

Bis 30. Juni 2022 beträgt der Familienbonus Plus für Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten, monatlich:

  • EUR 125 Euro bis zu dem Monat, in dem das Kind den 18. Geburtstag hat, und
  • EUR 41,68 Euro ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag, solange für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird.

Ab 1. Juli 2022 beträgt der Familienbonus Plus für das Kind, das sich ständig in Österreich aufhält, monatlich:

  • EUR 166,68 Euro bis zu dem Monat, in dem das Kind den 18. Geburtstag hat, und
  • EUR 54,18 Euro ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag, solange für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird.

Für Kinder, die sich ständig in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz aufhalten, wird der Familienbonus Plus anhand der tatsächlichen Lebenshaltungskosten für Kinder indexiert [§ 33 Abs 3a EStG].

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